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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen und Warenlieferungen

§ 1 Vertragsgegenstand und Umfang

  1. Die ILEA.con e.Kfm. (ILEA.con) liefert die mit dem Kunden im Vertrag vereinbarten Dienstleistungen und Waren.
  2. Dienstleistungen
    1. Zusätzlich können vom Kunden weitere Dienstleistungen beauftragt werden. Die ILEA.con hat jederzeit das Recht, die Erbringung weiterer Dienstleistungen abzulehnen. Insbesondere kann die Erbringung abgelehnt werden, wenn die Erbringung der Dienstleistungen für ILEA.con unzumutbar (z.B. auch aufgrund fehlender personeller oder materieller Ressourcen) ist.
    2. Die ILEA.con bietet insbesondere folgende Dienstleistungen an:
      1. Schulungen und Workshops
      2. IT Infrastrukturberatung
      3. IT Prozess- und Systemberatung
      4. Implementierung von neuen IT Systemen
      5. Durchführung von Datenübernahme
    3. Warenlieferungen
      1. Die ILEA.con versendet die Ware mit der vereinbarten Bedienungsanleitung / Installationsanweisung selbst oder durch Dritte (Hersteller oder Speditionen) auf Risiko und Kosten des Kunden an die Adresse des Kunden, wie sie im Vertrag oder der Auftragsbestätigung angegeben ist. Ist eine abweichende Lieferadresse angegeben, erfolgt die Versendung an diese.
      2. Die Eigenschaften und die Einsatzbedingungen für die Ware ergeben sich aus den dem Kunden vorvertraglich überlassenen Leistungsbeschreibungen des jeweiligen Herstellers bzw. dessen technischen Freigaben und Spezifikationen. Weitere Einzelheiten hinsichtlich der Eigenschaften und Einsatzbedingungen ergeben sich aus der Bedienungsanleitung / Installationsanweisung.
      3. Soweit vom Hersteller vorgesehen oder ausdrücklich vereinbart, wird die Ware mit einem vorinstallierten Betriebssystem geliefert. An diesem Betriebssystem erwirbt der Kunde ein dauerhaftes Nutzungsrecht gegen Einmalentgelt. Sämtliche Urheberrechte an der Betriebssoftware verbleiben beim Hersteller.
      4. Für über die Lieferung hinausgehende Leistungen (z. B. Lieferung von Software, Einrichtung und Installation der Ware, Schulung) sind gesonderte Verträge zu schließen. Insbesondere gehören das Legen von Leitungen, die Vorbereitung der Räumlichkeiten für die Installation, die Installation, die Herstellung der technischen Betriebsbereitung und die Einweisung nicht zum Leistungsumfang. Sofern derartige Leistungen vom Kunden in Auftrag gegeben werden, erfolgt die Vergütung nach tatsächlichem Aufwand gemäß aktueller Preisliste für Dienstleistungen von der ILEA.con.
      5. Die ILEA.con liefert mit der Ware die vom Hersteller vorgesehene und beigestellte Bedienungsanleitung oder Installationsanweisung (Handbuch), soweit solche vom Hersteller ausgegeben werden. Die Bedienungsanleitung kann auch auf Datenträgern enthalten sein.
      6. Der Kunde stellt die Ware hinsichtlich der technischen Daten/ Kapazität/ Geschwindigkeit und ähnlichem aufgrund der Verkaufsunterlagen des Herstellers und/oder aufgrund des Angebots selbst zusammen und ist insoweit für Funktion und Leistung selbst verantwortlich. Wünscht der Kunde eine Beratung durch ILEA.con hinsichtlich Geräteauswahl und Konfiguration, schließen die Parteien darüber einen gesonderten Vertrag.
      7. Installation der Ware und Einweisung sind nicht Vertragsbestandteil. Derartige Leistungen können auf Wunsch des Kunden im Rahmen gesonderter Vereinbarungen erfolgen.
      8. Der Kunde erwirbt das Eigentum an der Ware und Bedienungsanleitung/ Installationsanweisung erst mit der vollständigen Bezahlung der dafür in Rechnung gestellten Vergütung.
      9. Die Vertragsware und das Betriebssystem können (Re-) Export-Restriktionen der USA und Großbritanniens unterliegen. Hierzu sind die vom jeweiligen Hersteller mitgeteilten Export-Restriktionen seitens des Kunden zu beachten.
      10. Abbildungen und Angaben in Katalogen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Technische Verbesserungen oder Anpassungen an den jeweils geltenden technischen und gestalterischen Standard, Änderungen der Modelle, Konstruktionen oder Ausstattung behalten wir uns auch nach Auftragsbestätigung vor, sofern dadurch der Vertragsgegenstand keine für den Kunden unzumutbare Änderung erfährt.

§ 2 Schulungen und Workshops

  1. Die ILEA.con erbringt den zwischen den Parteien spezifizierten Workshop oder die beschriebene Schulung.
    1. Die Durchführung von Schulungsveranstaltungen und Workshops ist für die ILEA.con bindend, wenn diese schriftlich und durch einen ordnungsgemäß ermächtigten Vertreter des Kunden beauftragt wurden.
    2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird bei einer teilweisen Veranstaltungsteilnahme der Mitarbeiter des Kunden die volle vereinbarte Vergütung fällig.
    3. Eine Absage von Schulungen und Workshops durch den Kunden muss schriftlich erfolgen. Erfolgt die Absage ohne wichtigen Grund oder weniger als fünf Tage vor Veranstaltungsbeginn, bleibt der Kunde zur Entrichtung von 50% des Honorars verpflichtet. Erfolgt die Absage bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn, verzichtet ILEA.con auf die vereinbarte Vergütung.

§ 3 IT Infrastrukturberatung; IT Prozess- und Systemberatung; Implementierung von neuen IT Systemen

  1. Die ILEA.con erarbeitet zusammen mit dem Kunden ein Konzept aus und berät ihn, soweit vereinbart, insbesondere in den Angelegenheiten der Erneuerung von Hard- und Software sowie der Optimierung von IT Prozessen.
  2. Zur Erfüllung der genannten Aufgaben wird ILEA.con die vereinbarten Beratungsleistungen erbringen.
  3. Vergütung und Nebenkosten richten sich nach den vereinbarten Sätzen von ILEA.con für Beratungsleistungen.
  4. Leistungszeit und Leistungsort
    1. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, wird die ILEA.con die Arbeitszeit und den Arbeitsort eigenverantwortlich bestimmen.
    2. con wird, soweit dies vereinbart ist, dem Kunden vor Ort zur Verfügung stehen. Des Weiteren stellt der Kunde dem ILEA.con Mitarbeiter einen geeigneten Arbeitsplatz in seinen Räumlichkeiten zur Verfügung. Der Arbeitsplatz hat die zur Erbringung von IT-Dienstleistungen zeitgemäßen Ausstattungsmerkmale. Diese sind Strom, Zugang zum Internet und ein Zugang zum Netzwerk des Kunden.
    3. Die ILEA.con erstattet dem Kunden regelmäßige schriftliche Berichte über die laufende Arbeit und die Zwischenergebnisse. Des Weiteren erstellt die ILEA.con einen Endbericht.
    4. Mitwirkungspflicht des Kunden
    5. Die Qualität einer derartigen Beratung ist wesentlich von der Mitarbeit des Kunden abhängig. Aus diesem Grunde stellt der Kunde der ILEA.con sämtliche erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
    6. Die ILEA.con fordert die für das Projekt erforderlichen Unterlagen und Zugänge beim Kunden an. Der Kunde muss dafür Sorge tragen, dass die ILEA.con alle für die Ausführung der Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und die erforderlichen technischen Einrichtungen durchgeführt wurden. Des Weiteren teilt der Kunde der ILEA.con alle für das Projekt erforderlichen Informationen, Unterlagen, Vorgänge und Umstände mit. Dies ist auch gültig für, die erst während der Tätigkeit des Projektes dem Kunden bekannt werden. Die ILEA.con ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Informationen auf ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit hin zu überprüfen. Auf Verlangen der ILEA.con hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen, Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu erklären
    7. Die Kosten für Verzögerungen, insbesondere für zusätzliche Beratertage, die infolge des Verstoßes gegen die Mitwirkungspflicht des Kunden entstehen, trägt der Kunde.
    8. Die ILEA.con verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren. Des Weiteren wird Sie die zur Verfügung gestellten Unterlagen während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückgeben.

§ 4 Durchführung von Datenübernahme

  1. Migration ist die Übertragung von Daten oder einer Software eines IT-Systems in eine neue IT-Umgebung.
  2. Die ILEA.con erbringt die in der Leistungsbeschreibung spezifizierte Migrationsdienstleistung.
  3. Die ILEA.con ist für inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der zu übertragenden Daten/ Programme nicht verantwortlich.
  4. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Echtdaten vor Beginn der Migration (ggf. während des Migrationsprozesses mehrfach) ausreichend und für eine jederzeitige Wiederherstellbarkeit geeignet gesichert sind. Ebenso ist der Kunde dafür verantwortlich, dass während des Migrationsprozesses sämtliche ggf. erforderlichen Original-Software-Datenträger und Seriennummern (Produktschlüssel), ggf. (Administrator-) Kennwörter und dergl. mehr zur Verfügung stehen.
  5. Teilt die ILEA.con dem Kunden kein besonderes Format mit, stellt der Kunde seine Echtdaten in einem für die Übernahme geeigneten, dem Stand der Technik entsprechenden, allgemein anerkannten Format zur Verfügung. Sofern für die Übernahme der Echtdaten Anpassungen am vorhandenen Datenbestand erforderlich sind (Feldbeschreibungen, Mapping etc.), wird der Kunde diese vornehmen. Sofern die ILEA.con diese Aufgaben übernehmen soll, ist hierfür ein gesonderter vergütungspflichtiger Auftrag erforderlich.
  6. Die ILEA.con wird dem Kunden den Beginn des Migrationsprozesses mitteilen und ihn auf die Notwendigkeit der Datensicherung hinweisen.
  7. Der Kunde versichert, dass durch die Migration Rechte Dritter nicht verletzt werden. Der Kunde stellt ILEA.con insoweit von jeglichen Haftungsansprüchen frei.

§ 5 Pflichten des Kunden bei Warenlieferung

  1. Der Kunde wird nur solches Zubehör (Datenträgern, Verbrauchsmaterialien etc.) verwenden, das den Vorgaben/Freigaben des Herstellers und dessen technischen Spezifikationen entspricht.
  2. Der Kunde muss die ordnungsgemäße Anlieferung der Ware zum Zeitpunkt der Lieferung ermöglichen.
  3. Die Ware darf nur gemäß den Einsatzbedingungen und Richtlinien des Herstellers eingesetzt und verwendet werden.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware und ggf. die Bedienungsanleitung / Installationsanweisung unverzüglich nach Anlieferung auf Vollständigkeit und ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen.

§ 6 Mängelrechte bei Warenlieferungen

  1. Der Kunde muss erkannte oder erkennbare Mängel unverzüglich rügen. Bei zunächst mündlich erfolgter Rüge muss diese binnen 3 Werktage schriftlich nachgeholt werden. Bei inhaltlichen Abweichungen gilt die schriftliche Rüge.
  2. Der Kunde muss den Fehler so genau wie möglich spezifizieren.
  3. Im Rahmen der Nacherfüllung ist die ILEA.con berechtigt, die Fehlerbeseitigung nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung bzw. –Herstellung zu erbringen. Der Kunde ist berechtigt, eine bestimmte Form der Nacherfüllung zu verlangen, wenn ihm die jeweils andere Form aus wichtigem Grunde nicht zumutbar ist.
  4. Die Mängelbeseitigung kann auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisung an den Kunden erfolgen.
  5. Nacherfüllungsfrist und –versuche
    1. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf (12) Monate.
    2. Die Gewährleistung beginnt mit Übergabe, frühestens jedoch mit Auslieferung der Ware und umfasst deren Funktionsfähigkeit für den bestimmungsgemäßen Gebrauch und entsprechend deren Spezifikationen, d. h. den von der ILEA.con für die jeweilige Ware herausgegebenen Produktbeschreibungen.
  6. Die ILEA.con ist innerhalb einer angemessenen Frist zu mindestens zwei Nacherfüllungs-versuchen berechtigt. Das Fehlschlagen eines zweiten Nacherfüllungsversuches bedeutet nicht zwingend das endgültige Fehlschlagen der Nacherfüllung. Die ILEA.con ist vielmehr innerhalb der gesetzten Fristen oder angesichts des Einzelfalles zu weiteren Nacherfüllungsversuchen berechtigt.
    1. Möchte der Kunde nach Fehlschlagen der Nacherfüllung weitergehende Rechte geltend machen, muss er der ILEA.con eine Frist mit Ablehnungsandrohung setzen.
    2. Das Abwarten von Fristen bzw. Fristsetzungen durch den Kunden ist entbehrlich, wenn ihm dies nicht zumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die ILEA.con die Nacherfüllung endgültig und ernsthaft verweigert.
    3. Im Falle des endgültigen Scheiterns der Nacherfüllung wird die ILEA.con dem Kunden dies mitteilen und diesen auffordern, innerhalb angemessener Frist mitzuteilen, wie er weiter verfährt.
    4. Vor einer Fehlerbeseitigung hat der Kunde ggf. Programme und Daten zu sichern bzw. vor einem Austausch zu entfernen.
  7. Das Recht auf Rücktritt bzw. Schadensersatz statt der ganzen Leistung besteht nur bei erheblichen Mängeln.
  8. Aufwand, den die ILEA.con durch die Nacherfüllung an einen anderen Ort als den Lieferort entsteht, trägt der Kunde.
  9. Die ILEA.con ist berechtigt, im Falle des berechtigten Rücktritts durch den Kunden, für die gezogenen Nutzungen bis zur Rückabwicklung eine angemessene Entschädigung in Geld zu verlangen.
  10. Nimmt der Kunde selbst oder durch Dritte Änderungen an der Ware ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der ILEA.con oder des Herstellers vor, entfallen Ansprüche des Kunden wegen Sach- und Rechtsmängeln. Dies gilt nicht, wenn der Kunde zweifelsfrei nachweist, dass die aufgetretenen Mängel in keinem ursächlichen Zusammenhang mit den Änderungen stehen, und die Änderungen die Analyse und Behebung der Mängel nicht wesentlich erschweren.
  11. Alternativ kann die ILEA.con in einem derartigen Fall die Nacherfüllung davon abhängig machen, dass der Kunde die durch die Änderungen hervorgerufenen Mehraufwendungen im Rahmen der Nacherfüllung erstattet.
  12. Die Gewährleistungsrechte des Kunden erlöschen auch, wenn der Kunde die Ware mit anderer als der freigegebenen Umgebung und/oder anderem als dem freigegebenen Zubehör einsetzt, es sei denn der Kunde beweist die Unschädlichkeit.
  13. Stellt sich heraus, dass eine Fehlermeldung des Kunden offensichtlich zu Unrecht erfolgt ist, wird der Kunde die ILEA.con den hieraus entstandenen Aufwand nach der jeweils gültigen Preisliste der ILEA.con erstatten.

§ 7 Herstellergarantie bei Warenlieferungen

  1. Leistet der Hersteller der Ware eine Garantie, wird diese von der ILEA.con an den Kunden weitergeben. Der Kunde wird die ggf. der Ware beigefügte Karte verbindlich unterschrieben an den Hersteller senden. Der Umfang der ggf. erteilten Garantie ergibt sich aus dem Vertrag oder der Auftragsbestätigung in Verbindung mit der Garantiekarte des Herstellers.
  2. Zur Wahrung der Garantieansprüche wird sich der Kunde im Falle des Auftretens von unter die Garantie fallenden Fehlern/Mängeln direkt an den Hersteller wenden und dabei die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers, insbesondere die Unversehrtheit der Ware, die Art der Meldung und dementsprechend gleichwertige Umstände, berücksichtigen.
  3. Tritt ein Mangel auf, der unter die Garantie eines Herstellers fällt, wird der Kunde in jedem Fall auch die ILEA.con im Hinblick auf eventuelle Geltendmachung von Ansprüchen informieren. Der Kunde wird die ILEA.con über die Durchführung der Garantie durch den Hersteller informieren.
  4. Während der Garantiemaßnahmen des Herstellers und bis zu deren Abschluss ist die Frist für die Verjährung von Mängelrechten gegenüber der ILEA.con gehemmt.

§ 8 Zeiten der Leistungserbringung, erhöhte Vergütung

  1. Die Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, sofern die ILEA.con sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt hat. Fixtermine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
  2. Liefer- oder Leistungsfristen sind eingehalten, sofern die ILEA.con innerhalb der Frist mit der Lieferung oder mit der Leistungserbringung beginnt.
  3. Soweit nichts anderes vereinbart wird, erbringt die ILEA.con sämtliche Leistungen zu den Geschäftszeiten der ILEA.con. Diese Geschäftszeiten sind:
    1. Werktags Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
    2. Die Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr gilt als Tageszeit
    3. Die Zeit von 18:01 Uhr bis 22:00 Uhr gilt als Abendzeit,
    4. Die Zeit von 22:01 Uhr bis 07:59 Uhr als Nachtzeit.
  4. Verlangt der Kunde die Leistungserbringung außerhalb der Geschäftszeit der ILEA.con, werden Zuschläge erhoben, die vorab in einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien geregelt werden.

§ 9 Zahlungsbedingungen

  1. Alle hier bzw. in Anhängen zu diesem Vertrag genannten Vergütungen sind Nettovergütungen. Sie verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. Sofern sich die Leistungserbringung über einen Zeitraum von mehr als 4 Wochen erstreckt, ist die ILEA.con berechtigt, Abschlagsrechnungen nach Leistungsfortschritt zu stellen. Diese erfolgen in der Regel monatlich.
  3. Die ILEA.con wird die Vergütungen bei der Lieferung der jeweiligen Leistungen in Rechnung stellen. Bereits geleistete Abschlagszahlungen werden in Abzug gebracht.
  4. Sofern nicht gesondert vereinbart, sind alle Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
  5. Wenn der Kunde mit der Zahlung einer Rechnung unbegründet mehr als 3 Wochen in Rückstand gerät, ist die ILEA.con berechtigt, nach entsprechender schriftlichen Androhung mit Nachfristsetzung bis zur Bezahlung die Erbringung weiterer noch geschuldeter Leistungen zurückzuhalten.

§ 10 Aufrechnung und Abtretungsverbot

  1. Der Kunde kann nur mit der ILEA.con unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Kunde Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der ILEA.con an Dritte abtreten. Die ILEA.con wird die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur im Hinblick auf den jeweiligen Vertragsbestandteil geltend machen.

§ 11 Sicherungsrechte

  1. Der Kunde erwirbt das Eigentum an gelieferten Sachen und auch an allen anderen Rechten erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises. Zuvor hat er nur ein vorläufiges, schuldrechtliches Nutzungsrecht.

§ 12 Haftung

  1. Sofern keine anderen vertraglichen Haftungsvereinbarungen vorliegen, gelten für alle gesetzlichen und vertraglichen Schadens-, Freistellungs- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden folgende Regelungen:
    1. Die ILEA.con haftet nicht für den mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, mittelbare Schäden und Folgeschäden und für Schäden aus Ansprüchen Dritter, mit Ausnahme von Ansprüchen aus Verletzung von gewerblichen Schutzrechten Dritter. Dies umfasst auch jedwede Verluste, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vernünftigerweise vorhersehbar waren, oder für irgendwelche Schäden, Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die außerhalb des Verantwortungsbereichs der ILEA.con liegen, oder für irgendwelche Schäden, die auf eine ungeeignete, unsachgemäße oder nach diesem Vertrag nicht bestimmungsgemäße Nutzung der Hardware oder Software zurückzuführen sind.
    2. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf Seiten von ILEA.con wird die Haftung insgesamt grundsätzlich auf den Auftragswert beschränkt. Auftragswert im Sinne der Vorschrift bedeutet den Angebotspreis der beauftragten Serviceleistung. Beträgt der Auftragswert weniger als 25.000,- € wird die Haftung auf 25.000,- € beschränkt. Beträgt der Auftragswert 25.000,- € oder mehr, wird die Haftung auf 300.000,- € beschränkt.
    3. Bei Verlust von Daten haftet die ILEA.con nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Der Kunde muss vor und während den Arbeiten der ILEA.con regelmäßige Datensicherungen nach neustem Stand der Technik durchführen.
      Bei leichter Fahrlässigkeit der ILEA.con tritt diese Haftung nur ein, wenn der Auftraggeber unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat. Dies gilt nicht, soweit ILEA.con die Sicherung der Daten vertraglich schuldet.
    4. Die Haftungsbeschränkungen in den Ziffern 1.1 – 1.3 gelten nicht für schuldhaft verursachte Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der ILEA.con, seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und den weiteren gesetzlich zwingend vorgeschriebenen verschuldensunabhängigen Haftungsfällen bleiben davon unberührt.
    6. Geht ein Dritter gegenüber dem Kunden wegen einer Rechtsverletzung vor, räumt der Kunde der ILEA.con die Möglichkeit ein, die Rechtsverletzung zu beheben. Dies kann durch Verhandlungen mit dem Dritten oder durch Lieferung einer Vertragsleistung, die die Rechte des Dritten nicht verletzt, erfolgen.
    7. Fälle höherer Gewalt entbinden beide Vertragsparteien für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Auswirkungen von ihren jeweiligen Liefer-, Leistungs- und Annahmepflichten. Die Vertragsparteien werden sich über alle Fälle höherer Gewalt (sowohl deren Beginn wie Beendigung) unverzüglich gegenseitig schriftlich informieren, und zwar innerhalb von 3 Tagen ab dem Datum, ab dem sie davon Kenntnis erhalten und spätestens innerhalb von 5 Tagen ab Beginn oder Beendigung. Erfolgt die Benachrichtigung schuldhaft verspätet, ist jede Partei der anderen zum Ersatz eines daraus entstehenden Schaden verpflichtet.
    8. Als höhere Gewalt gelten Geschehnisse, welche von keiner Partei zu vertreten sind, welche die Durchführung des Vertrages erheblich erschweren, beeinträchtigen oder vereiteln können und die keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisen, wie z.B. Krieg, Ausschreitungen, hoheitliche Verfügungen, Mobilmachung, Terrorismus, Brand, Naturkatastrophen oder rechtmäßige nationale Streiks oder Aussperrungen, sofern die Partei deshalb daran gehindert ist, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen.

§ 13 Verjährung

  1. Für Ansprüche auf Kaufpreisrückzahlung aus Rücktritt oder Minderung beträgt die Verjährungsfrist ab Ablieferung der Ware ein Jahr, jedoch nicht weniger als drei Monate ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung.
  2. Bei anderen Ansprüchen aus Sachmängeln beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.
  3. Die Verjährungsfrist aus Rechtsmängeln beträgt ein Jahr, wenn der Rechtsmangel nicht in einem dinglichen Recht eines Dritten liegt, aufgrund dessen er von der ILEA.con gelieferte Gegenstände heraus verlangen kann.
  4. Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr bei Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, beginnend ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
  5. Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie, Arglist und in den gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Verjährungsfällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 14 Datenschutz

  1. Beide Parteien sind verpflichtet, die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten und auch ihre Mitarbeiter oder Beauftragten auf den Datenschutz zu verpflichten (Erklärung nach § 5 BDSG). Der ILEA.con ist das Vertrauen und der korrekte Umgang mit den Kundendaten eine wichtige Voraussetzung. Daher hat der Datenschutz einen sehr hohen Stellenwert bei der ILEA.con. Die Erhebung, Verarbeitung (umfasst die Speicherung, Veränderung, Übermittlung, Sperrung und Löschung) und Nutzung der Kundendaten erfolgt ausschließlich unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften und für die genannten Zwecke.
  2. Datenverarbeitung für eigene Zwecke
    1. Der Kunde willigt ein, dass die ILEA.con Kontaktinformationen des Kunden zum Zwecke der Durchführung und Förderung der Geschäftsbeziehung (einschließlich der Werbung und Marketingzwecke) zwischen dem Kunden und der ILEA.con verarbeitet und nutzt (im Folgenden „Verwendungszweck“ genannt).
    2. Die Kontaktinformationen sind geschäftsbezogene Kontaktinformationen, die der ILEA.con durch den Kunden zugänglich gemacht werden wie insbesondere Namen, Anschrift, Berufsbezeichnungen, Ansprechpartner sowie Telefonnummern und E-Mail Adressen von Mitarbeitern und Vertragspartnern des Kunden.
  3. Datenverarbeitung für fremde Zwecke (im Auftrag des Kunden)
    1. Soweit die ILEA.con oder ein von der ILEA.con beauftragter Dritter vorübergehend im Rahmen einer bestehenden Vertragsbeziehung auf Speichermedien des Kunden (wie z.B. Festplatten, Speichereinheiten, Chips etc.) zugreift, wird der Kunde dafür sorgen, dass dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden verhindert, zumindest aber so gering wie möglich gehalten wird.
    2. Soweit ein solcher Zugriff nicht verhindert werden kann sowie in allen sonstigen Fällen, in denen die ILEA.con oder ein von der ILEA.con beauftragter Dritter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet finden die Bedingungen der ILEA.con Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 BDSG Anwendung. Die ILEA.con wird den Kunden in diesem Fall auf die Auftragsdatenverarbeitung hinweisen.

§ 15 Geheimhaltung

  1. Die ILEA.con und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen, Daten und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur zur Durchführung des jeweiligen Vertrages verwenden.
  2. Für die Rechtmäßigkeit der Benutzung von an die ILEA.con übergebenen Unterlagen haftet nur der Kunde. Die ILEA.con ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Nutzung zu überprüfen. Sollte die ILEA.con aufgrund der Benutzung solcher Unterlagen von Dritten in Anspruch genommen werden, so stellt der Kunde der ILEA.con von allen in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden und Kosten frei.
  3. Die ILEA.con ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter zu bedienen (Subunternehmer). Des Weiteren steht die ILEA.con für deren Leistungen wie für eigene Leistungen ein (Erfüllungsgehilfen). Der Kunde darf einer Leistungserbringung durch Dritte nur aus wichtigem Grund widersprechen.

§ 16 Vertragsbestandteile und Anlagen

  1. Weitere Bedingungen für Serviceleistungen können sich aus Dokumenten ergeben, die als Anlagen bzw. Auftragsdokumente Teil des jeweiligen Vertrages werden. Hierzu zählen auch andere Geschäftsbedingungen. Anlagen werden durch Bezugnahme Vertragsbestandteil.

§ 17 Schlussbestimmungen

  1. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich aller Anhänge als unwirksam oder undurchführbar erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen dieses Vertrages nicht berührt.
  2. Die Vertragspartner stimmen der Speicherung der in diesem Vertrag festgehaltenen Daten zu. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung sowie die oben genannten Datenschutzerklärung finden Anwendung.
  3. Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss der Geltung des UN – Kaufrechts
  4. Für den Fall von Rechtsstreitigkeiten, gilt als Gerichtsstand der Standort Ulm.