Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Dienstleistungen und Warenlieferungen der ILEA.con e.Kfm.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der ILEA.con e.Kfm., Herdstr. 3/2, 89160 Dornstadt („ILEA.con“), und ihren Kunden über Dienstleistungen, Warenlieferungen sowie die Vermittlung und Bereitstellung von Software und Cloud-Diensten.
- Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) schließen wir nicht auf Grundlage dieser AGB.
- Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn ILEA.con ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn ILEA.con in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
- Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für künftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.
- Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Angebote, Leistungsbeschreibungen, Serviceverträge und Service Level Agreements (SLA), haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss
- Angebote von ILEA.con sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine Annahmefrist enthalten.
- Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots in Textform (z. B. per E-Mail oder über das Kundenportal), durch eine Auftragsbestätigung von ILEA.con oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
- Der Kunde stellt sicher, dass Aufträge von hierzu bevollmächtigten Personen erteilt werden.
§ 3 Leistungsumfang, Leistungsart, Subunternehmer
- Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Dazu gehören insbesondere IT-Infrastruktur-, Prozess- und Cloud-Beratung, die Implementierung und Integration von IT-Systemen, Datenmigrationen, Managed Services, Schulungen und Workshops sowie die Lieferung von Hard- und Software.
- Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg (Werkleistung) vereinbart ist, erbringt ILEA.con ihre Leistungen als Dienstleistungen (§§ 611 ff. BGB). Geschuldet ist dann die fachgerechte Erbringung der Tätigkeit nach dem Stand der Technik, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg.
- ILEA.con ist berechtigt, die Erbringung zusätzlicher, nicht vereinbarter Leistungen abzulehnen.
- ILEA.con darf sich zur Leistungserbringung qualifizierter Subunternehmer bedienen und haftet für diese wie für eigenes Handeln. Der Kunde kann dem Einsatz eines bestimmten Subunternehmers aus wichtigem Grund widersprechen. Bei einer Auftragsverarbeitung gelten vorrangig die Regelungen des Vertrags zur Auftragsverarbeitung.
§ 4 Beratung, Konzeption und Projektumsetzung
- ILEA.con erarbeitet gemeinsam mit dem Kunden Konzepte und berät ihn im vereinbarten Umfang, insbesondere zur Erneuerung von Hard- und Software, zur Optimierung von IT-Prozessen und zur Cloud-Strategie, und setzt vereinbarte Projekte um.
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, bestimmt ILEA.con Arbeitszeit, Arbeitsort und Arbeitsweise eigenverantwortlich. Die Mitarbeiter von ILEA.con unterliegen keinen Weisungen des Kunden in arbeitsrechtlicher Hinsicht und werden nicht in dessen Betriebsorganisation eingegliedert.
- Ist ein Einsatz vor Ort vereinbart, stellt der Kunde einen geeigneten Arbeitsplatz mit Strom, Internetzugang und dem erforderlichen Zugang zu seinem Netzwerk zur Verfügung.
- Soweit vereinbart, berichtet ILEA.con über den Projektfortschritt und erstellt eine Abschlussdokumentation.
- Ist eine Werkleistung vereinbart, erfolgt eine Abnahme. Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht ist. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Auf diese Folge wird ILEA.con bei der Fertigstellungsmitteilung hinweisen. Die produktive Nutzung steht der Abnahme gleich.
§ 5 Managed Services, Wartung und Fernwartung
- Leistungen im laufenden Betrieb, z. B. Servicedesk, Überwachung, Patch-Management, Wartung oder Komplettbetrieb der IT, richten sich nach dem jeweiligen Servicevertrag einschließlich vereinbarter Reaktions- und Servicezeiten (SLA). Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Servicevertrag.
- Leistungen, die nicht ausdrücklich im Servicevertrag enthalten sind, werden gesondert nach Aufwand zu den jeweils gültigen Sätzen vergütet.
- Für Fernwartung stellt der Kunde die erforderlichen technischen Voraussetzungen bereit. Fernwartungssitzungen werden nur mit Zustimmung des Kunden oder im Rahmen der im Servicevertrag geregelten Zugriffe durchgeführt.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass für die betreuten Systeme gültige Lizenzen vorliegen, sofern deren Beschaffung nicht ausdrücklich ILEA.con übertragen wurde.
§ 6 Schulungen und Workshops
- ILEA.con führt Schulungen und Workshops mit den vereinbarten Inhalten durch. Die Buchung ist verbindlich, sobald sie von einer bevollmächtigten Person des Kunden in Textform erteilt und von ILEA.con bestätigt wurde.
- Nimmt ein Mitarbeiter des Kunden nur teilweise teil, bleibt die vereinbarte Vergütung in voller Höhe geschuldet.
- Der Kunde kann einen Termin in Textform absagen. Bei einer Absage bis 15 Kalendertage vor Beginn entstehen keine Kosten. Bei einer späteren Absage werden 50 % der vereinbarten Vergütung fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ILEA.con kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit kostenfrei möglich.
- ILEA.con kann eine Veranstaltung aus wichtigem Grund, etwa wegen Erkrankung des Trainers, absagen oder verschieben. Bereits gezahlte Vergütungen werden in diesem Fall erstattet bzw. auf einen Ersatztermin angerechnet.
§ 7 Datenmigration
- Migration ist die Übertragung von Daten oder Software aus einem IT-System in eine neue IT-Umgebung. ILEA.con erbringt die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Migrationsleistungen.
- Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der zu übertragenden Ausgangsdaten ist der Kunde verantwortlich.
- ILEA.con teilt dem Kunden den Beginn der Migration mit und weist auf die Notwendigkeit einer Datensicherung hin. Der Kunde sorgt vor Beginn und, soweit erforderlich, während der Migration für eine vollständige und wiederherstellbare Sicherung seiner Daten, sofern die Datensicherung nicht ausdrücklich ILEA.con übertragen wurde. Er stellt zudem erforderliche Installationsmedien, Lizenzschlüssel und Zugangsdaten bereit.
- Der Kunde stellt die Daten in einem geeigneten, dem Stand der Technik entsprechenden Format zur Verfügung. Erforderliche Anpassungen des Datenbestands (z. B. Mapping, Feldbeschreibungen) nimmt der Kunde vor, sofern sie nicht gesondert vergütet bei ILEA.con beauftragt werden.
- Der Kunde versichert, dass durch die Migration keine Rechte Dritter verletzt werden, und stellt ILEA.con von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung dieser Pflicht beruhen.
§ 8 Warenlieferungen
- ILEA.con liefert die vereinbarte Ware mit den vom Hersteller vorgesehenen Bedienungs- und Installationsanleitungen. Diese können auch in elektronischer Form bereitgestellt werden. Der Versand erfolgt durch ILEA.con oder durch Dritte (Hersteller, Distributor, Spedition) an die vereinbarte Lieferadresse.
- Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Die Versandkosten trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Eigenschaften und Einsatzbedingungen der Ware ergeben sich aus den Produktbeschreibungen und Spezifikationen des Herstellers. Wählt der Kunde die Ware ohne gesonderte Beratung durch ILEA.con selbst aus, ist er für die Eignung für seine Zwecke verantwortlich.
- Installation, Inbetriebnahme, Verkabelung und Einweisung sind nur geschuldet, wenn sie gesondert vereinbart sind. Sie werden dann nach Aufwand vergütet.
- Ist ein Betriebssystem vorinstalliert, erhält der Kunde daran ein Nutzungsrecht nach den Lizenzbedingungen des Herstellers.
- Handelsübliche technische Änderungen und Modellwechsel durch den Hersteller bleiben vorbehalten, soweit sie die vereinbarte Beschaffenheit nicht beeinträchtigen und für den Kunden zumutbar sind.
- Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich in Textform zu rügen. Im Übrigen gilt § 377 HGB.
- Der Kunde beachtet die für die Ware geltenden Exportkontrollvorschriften, insbesondere der EU, Deutschlands und gegebenenfalls des Herstellerlandes.
§ 9 Software, Lizenzen und Cloud-Abonnements
- Bei der Lieferung oder Vermittlung von Software, Lizenzen und Cloud-Diensten Dritter (z. B. Microsoft, Citrix) gelten für Nutzung, Laufzeit und Kündigung ergänzend die Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers. Der Kunde verpflichtet sich, diese einzuhalten. ILEA.con stellt sie auf Anfrage zur Verfügung.
- Abonnements mit fester Laufzeit (z. B. Jahresverpflichtungen) können während der Laufzeit nur gekündigt oder reduziert werden, soweit der Hersteller dies zulässt. Preisänderungen der Hersteller kann ILEA.con zum nächsten Verlängerungszeitpunkt weitergeben. ILEA.con informiert den Kunden darüber rechtzeitig vorab.
- Die Verfügbarkeit von Cloud-Diensten Dritter liegt in der Verantwortung des jeweiligen Anbieters.
§ 10 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Erfolg der Zusammenarbeit hängt wesentlich von der Mitwirkung des Kunden ab. Der Kunde stellt ILEA.con alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung. Das gilt auch für Umstände, die erst während der Leistungserbringung bekannt werden.
- ILEA.con darf von der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Kunden ausgehen, solange keine offensichtlichen Anhaltspunkte für das Gegenteil bestehen.
- Der Kunde sorgt für eine regelmäßige, dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung, sofern diese nicht ausdrücklich ILEA.con übertragen wurde.
- Verzögert sich die Leistungserbringung, weil der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Den entstehenden Mehraufwand kann ILEA.con nach den vereinbarten Sätzen gesondert berechnen.
- ILEA.con bewahrt die ihr überlassenen Unterlagen sorgfältig auf und gibt sie nach Vertragsende auf Verlangen heraus oder löscht sie, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
§ 11 Mängelansprüche bei Warenlieferungen und Werkleistungen
- Der Kunde hat Mängel so genau wie möglich zu beschreiben.
- Bei Mängeln leistet ILEA.con nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Nacherfüllung kann auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisungen erfolgen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten und unter den Voraussetzungen des § 17 Schadensersatz verlangen. Bei nur unerheblichen Mängeln ist der Rücktritt ausgeschlossen.
- Ansprüche wegen Mängeln bestehen nicht, wenn der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung von ILEA.con Änderungen an der Ware vornimmt oder sie unter nicht freigegebenen Einsatzbedingungen betreibt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel darauf nicht beruht.
- Stellt sich heraus, dass kein von ILEA.con zu vertretender Mangel vorlag, kann ILEA.con den entstandenen Prüf- und Fehlerbeseitigungsaufwand nach den gültigen Sätzen berechnen, sofern der Kunde dies bei sorgfältiger Prüfung hätte erkennen können.
- Mehrkosten der Nacherfüllung, die entstehen, weil die Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort als den Lieferort verbracht wurde, trägt der Kunde.
§ 12 Herstellergarantie
- Gewährt der Hersteller eine Garantie, gibt ILEA.con diese an den Kunden weiter. Umfang und Bedingungen ergeben sich aus den Garantiebestimmungen des Herstellers.
- Garantieansprüche macht der Kunde unmittelbar beim Hersteller geltend. Er informiert ILEA.con über den Garantiefall. Auf Wunsch unterstützt ILEA.con den Kunden dabei gegen gesonderte Vergütung.
- Gesetzliche Mängelansprüche gegenüber ILEA.con bleiben von einer Herstellergarantie unberührt.
§ 13 Leistungszeiten, Termine und Zuschläge
- Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Bei Lieferungen steht die Selbstbelieferung durch den Hersteller oder Distributor unter Vorbehalt, sofern ILEA.con ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. ILEA.con informiert den Kunden in diesem Fall unverzüglich.
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, erbringt ILEA.con ihre Leistungen zu ihren Servicezeiten: montags bis donnerstags von 9:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 9:00 bis 16:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Baden-Württemberg.
- Leistungen außerhalb der Servicezeiten werden nur nach Vereinbarung erbracht. Für Leistungen zu den folgenden Zeiten berechnet ILEA.con einen Zuschlag auf den vereinbarten Stundensatz:
- montags bis freitags ab 18:00 Uhr: 25 %,
- an Samstagen: 50 %,
- an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg: 100 %.
§ 14 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Reisekosten und Spesen werden gesondert berechnet, sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist.
- Leistungen nach Aufwand werden auf Basis der erfassten Zeiten abgerechnet. Erstreckt sich ein Auftrag über mehr als vier Wochen, kann ILEA.con Abschlagsrechnungen entsprechend dem Leistungsfortschritt stellen, in der Regel monatlich.
- Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Rechnungen können elektronisch übermittelt werden.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und eine Verzugspauschale von 40 Euro (§ 288 BGB).
- Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung mehr als drei Wochen in Verzug, kann ILEA.con nach vorheriger Ankündigung in Textform und Setzung einer angemessenen Nachfrist weitere Leistungen bis zum Zahlungseingang zurückhalten.
§ 15 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen. Das gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis, insbesondere wegen Mängeln.
- Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
- Der Kunde kann Ansprüche gegen ILEA.con nur mit deren vorheriger Zustimmung an Dritte abtreten. ILEA.con wird die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern. § 354a HGB bleibt unberührt.
§ 16 Eigentumsvorbehalt
- Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum von ILEA.con. Nutzungsrechte an Software gehen erst mit vollständiger Bezahlung auf den Kunden über. Bis dahin ist die Nutzung widerruflich gestattet.
- Der Kunde darf Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nutzen, aber weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Zugriffen Dritter, z. B. durch Pfändung, weist der Kunde auf das Eigentum von ILEA.con hin und benachrichtigt ILEA.con unverzüglich.
§ 17 Haftung
- ILEA.con haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz,
- im Umfang einer übernommenen Garantie sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet ILEA.con nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen je Schadensfall auf den Auftragswert begrenzt, mindestens jedoch auf 25.000 Euro und höchstens auf 300.000 Euro. Auftragswert ist die Netto-Vergütung des betroffenen Auftrags, bei Dauerschuldverhältnissen die Netto-Vergütung der letzten zwölf Monate.
- Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
- Für den Verlust von Daten haftet ILEA.con bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Dies gilt nicht, soweit ILEA.con die Datensicherung vertraglich übernommen hat.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von ILEA.con.
- Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung von ILEA.con seine Schutzrechte verletzt, informiert der Kunde ILEA.con unverzüglich. ILEA.con erhält Gelegenheit, die Rechtsverletzung durch Änderung oder Austausch der Leistung oder durch Verhandlung mit dem Dritten zu beseitigen.
§ 18 Höhere Gewalt
- Ereignisse höherer Gewalt befreien beide Parteien für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen von ihren Leistungspflichten. Höhere Gewalt sind von keiner Partei zu vertretende, unvorhersehbare Ereignisse außerhalb ihres Einflussbereichs, z. B. Krieg, Terror, Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Arbeitskämpfe in Drittbetrieben oder großflächige Ausfälle von Energie- oder Kommunikationsnetzen.
- Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich über Beginn und Ende des Ereignisses. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, kann jede Partei den betroffenen Vertrag ganz oder teilweise kündigen bzw. von ihm zurücktreten.
§ 19 Verjährung
- Ansprüche des Kunden wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung bzw. Abnahme.
- Dies gilt nicht in den Fällen des § 17 Abs. 1, bei Ansprüchen nach § 438 Abs. 1 Nr. 1 und 2 sowie §§ 445b, 478 BGB, bei Bauwerken und Sachen für Bauwerke (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB) sowie bei einem dinglichen Recht eines Dritten, aufgrund dessen dieser die Herausgabe verlangen kann. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Fristen.
§ 20 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Beide Parteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Sie verpflichten ihre eingesetzten Personen zur Vertraulichkeit.
- ILEA.con verarbeitet geschäftliche Kontaktdaten des Kunden und seiner Ansprechpartner zur Durchführung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Darüber hinaus nutzt ILEA.con diese Daten zur Pflege der Geschäftsbeziehung, einschließlich Informationen über eigene ähnliche Leistungen, auf Grundlage berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Der Kunde kann der Nutzung zu Werbezwecken jederzeit widersprechen. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
- Soweit ILEA.con im Rahmen der Leistungserbringung, z. B. bei Fernwartung, Betrieb oder Migration, personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet oder ein Zugriff darauf nicht ausgeschlossen werden kann, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser hat insoweit Vorrang vor diesen AGB.
§ 21 Vertraulichkeit
- Die Parteien behandeln alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich bezeichneten Informationen der anderen Partei vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus. Sie nutzen diese nur zur Durchführung des Vertrags.
- Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Pflicht bekannt werden, die der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
- Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Nutzung der von ihm übergebenen Unterlagen und Daten verantwortlich. Er stellt ILEA.con von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden Rechtsverletzung beruhen.
§ 22 Schlussbestimmungen
- Weitere Bedingungen können sich aus Anlagen und Auftragsdokumenten ergeben, z. B. Leistungsbeschreibungen, SLA oder dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung, die durch Bezugnahme Vertragsbestandteil werden.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Individuelle Absprachen (§ 305b BGB) bleiben unberührt.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Ulm. ILEA.con ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: November 2026
